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1585. Stellungnahme der BAGFW zum Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens - Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt das Konsultationsverfahren zum Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragsw
1586. Stellungnahme der BAGFW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen/ Drs. 17/2924
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN greift in ihrem Antrag ein wichtiges Thema zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung auf. Nach den gesetzlichen Änderungen im Krankenhausbereich ist es bishe
1587. Stellungnahme der BAGFW zu dem Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 10. Februar 2011 (so genannte eAT-Verordnung zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige)
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) vertretenen Wohlfahrtsverbände bedanken sich für die Gelegenheit, zu dem vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung der A
1588. BAGFW Ansätze und Überlegungen zum Umgang mit der Fachkräftesituation in Kindertageseinrichtungen
Der beschlossene Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie die 2013 im Kinderförderungsgesetz verankerte Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Leb
1589. Stellungnahme der BAGFW zum Richtlinienentwurf der GEKO über die Anforderungen an die Qualifikation zur und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a, Nr. 3 des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GenDG)
Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) ist beauftragt nach § 23 Abs. 2 Nr. 2a, Nr. 3 des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GenDG), Richtlinien für die Anforderungen an die Qualifikat
1590. Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze Artikel 5: Änderung des Elften Buches Sozialgesetz
Durch die Neuregelung soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um zu ermöglichen, dass sich die Private Pflegeversicherung in selbständiger Verantwortung durch einen eigenen Prüfdienst an den Qua